Von Gian-Luca Heynen
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Kurz gesagt: Ab dem 1. Oktober 2026 kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nicht mehr nur die Existenz einer Vorsorgevollmacht vermerkt werden, sondern auch eine elektronische Abschrift des Dokuments selbst. Ärzte und Betreuungsgerichte können den Inhalt dann im Ernstfall direkt einsehen, statt nach einem Papier zu suchen. Die Hinterlegung läuft über Notare, Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden und kostet eine Gebühr. Eine Pflicht zur Registrierung gibt es nicht. Wichtig bleibt: Ohne Vollmacht dürfen selbst Ehepartner nur eingeschränkt für dich entscheiden, Kinder und Geschwister gar nicht.
Das Zentrale Vorsorgeregister gibt es seit Jahren. Bisher wurde dort nur vermerkt, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wer die Vertrauensperson ist. Den Inhalt kannte nur, wer das Papier in der Hand hatte. Im Ernstfall hieß das oft: Wo liegt das Original, und wer weiß davon?
Ab dem 1. Oktober 2026 kann zusätzlich eine elektronische Abschrift als PDF hinterlegt werden. Betreuungsgerichte und Ärzte können dann im Notfall prüfen, was tatsächlich geregelt ist, ohne das Original suchen zu müssen. Das beschleunigt Entscheidungen genau dort, wo es auf Stunden ankommt.
Nein. Die Hinterlegung der Abschrift läuft nicht über ein Online-Formular für Privatpersonen, sondern über Notare, Rechtsanwälte und Betreuungsbehörden. Das hat einen Grund: Sie prüfen, dass das Dokument echt und vollständig ist.
Die Kosten liegen nach aktuellem Stand bei rund 20 Euro für die Registrierung, dazu kommen etwa 4 Euro für jede eingetragene Vertrauensperson. Hinzu können Gebühren für die Beurkundung oder Beratung kommen, wenn du die Vollmacht ohnehin beim Notar oder Anwalt erstellen lässt. Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht, die Vollmacht ist auch ohne Register wirksam. Der Eintrag ist ein Komfort, der im Ernstfall Zeit spart.
Die drei Dokumente werden oft verwechselt, regeln aber Unterschiedliches.
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handeln darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst, zum Beispiel bei Bankgeschäften, Behörden, Wohnung oder Gesundheitsfragen.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Sie richtet sich an Ärzte und beantwortet die Frage nach dem Was.
Die Betreuungsverfügung greift, wenn keine Vollmacht existiert und ein Gericht eine Betreuung einrichten muss. Du kannst darin vorschlagen, wen das Gericht bestellen soll.
Am stärksten ist die Kombination: Vollmacht für das Wer, Patientenverfügung für das Was.
Das ist der verbreitetste Irrtum. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Notvertretungsrecht für Ehegatten nach § 1358 BGB. Es ist aber eng begrenzt:
Kinder, Geschwister, Eltern und unverheiratete Partner haben gar kein gesetzliches Vertretungsrecht. Ohne Vollmacht muss in solchen Fällen ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten. Das kann eine fremde Person sein.
Ein paar Punkte entscheiden darüber, ob eine Vollmacht im Ernstfall trägt.
Umfang: Deckt sie Gesundheit, Vermögen, Behörden und Wohnen ab, oder nur einen Teil?
Vertrauensperson und Ersatz: Wer handelt, wenn die erste Person selbst nicht kann? Ein Ersatzbevollmächtigter gehört fast immer dazu.
Form: Grundsätzlich reicht Schriftform mit Unterschrift. Sobald Immobilien betroffen sind, ist eine notarielle Beurkundung nötig oder zumindest sinnvoll.
Bankakzeptanz: Viele Banken verlangen ihre eigenen Formulare oder lehnen private Vollmachten ab. Das sollte vorher geklärt werden.
Der typische Fehler ist, das Thema für später aufzuheben. Die Vollmacht lässt sich nur erstellen, solange du geschäftsfähig bist, und genau dann wirkt es nicht dringend.
Vorsorge bedeutet, dass im Ernstfall jemand handeln kann, dem du vertraust, und dass jeder weiß, wo die Unterlagen sind. Die neue digitale Hinterlegung macht das einfacher. Wie sich das Thema in deine gesamte Absicherung einfügt, besprechen wir gerne mit dir, die rechtliche Ausfertigung der Vollmacht übernimmt dabei ein Notar oder Rechtsanwalt. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren
Nein. Es gibt keine Pflicht, die Vollmacht ist auch ohne Eintrag wirksam. Der Eintrag hilft nur, dass sie im Ernstfall gefunden wird.
Zusätzlich zum Hinweis auf die Vollmacht kann eine elektronische Abschrift des Dokuments hinterlegt werden. Ärzte und Betreuungsgerichte können den Inhalt dann einsehen.
Nach aktuellem Stand etwa 20 Euro, dazu etwa 4 Euro je eingetragener Vertrauensperson. Gebühren für Beratung oder Beurkundung kommen gegebenenfalls hinzu.
Nein. Testamente werden im Zentralen Testamentsregister geführt, das ein eigenes Register ist.
Es gilt nur für Gesundheitsfragen, ist auf sechs Monate befristet und greift nicht bei Getrenntleben. Für Konto, Wohnung und Verträge braucht es eine Vollmacht.
Stand: 30. September 2026. Quellen: Bundesnotarkammer (Zentrales Vorsorgeregister), § 1358 BGB, Notarkammern, Verbraucherschutzforum. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren und Abläufe können sich ändern.