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Zahlt meine Wohngebäudeversicherung bei Überschwemmung und Starkregen?

Von Gian-Luca Heynen
5 Min. Lesezeit

Elementarschutz für Wohngebäude, Absicherung gegen Überschwemmung und Starkregen

 

Kurz gesagt: In den meisten Fällen nicht automatisch. Eine normale Wohngebäudeversicherung deckt Sturm und Hagel ab, aber Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau nur dann, wenn du den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung eingeschlossen hast. Eine gesetzliche Pflicht, die dir das abnimmt, gibt es weiter nicht. Wer an der Lahn oder in einer starkregengefährdeten Lage wohnt, sollte deshalb selbst prüfen, ob dieser Baustein im Vertrag steht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die normale Wohngebäudeversicherung zahlt bei Sturm und Hagel, aber nicht bei Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau.
  • Diese Naturgefahren deckt nur der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung ab.
  • Eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Naturgefahren lässt weiter auf sich warten.
  • Starkregen kann jeden treffen, auch weit weg von Flüssen. Nur ein Bruchteil der Schäden entsteht direkt am Wasser.
  • Achtung: Elementarschutz heißt nicht automatisch, dass Starkregen mitversichert ist. Bei vielen Tarifen ist er eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.
  • Der beste Zeitpunkt zu prüfen ist, bevor etwas passiert. Nach einem Elementarschaden wird der Abschluss oft schwierig: teils nur mit Risikozuschlag, teils gar nicht mehr.

Was deckt eine normale Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung ist die Grundabsicherung für dein Haus. Sie kommt für Schäden an der Bausubstanz auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder Hagel die Fassade beschädigt, ist das ihr klassischer Fall.

Der entscheidende Punkt: Damit endet der Standardschutz. Alles, was mit Wasser von außen zu tun hat, das nicht als Sturm oder Hagel kommt, ist nicht automatisch dabei. Genau hier entsteht die Lücke, die vielen erst nach dem Schaden auffällt.

Was ist ein Elementarschaden und warum brauche ich den Zusatz?

Als Elementarschäden gelten Schäden durch Naturgefahren, die über Sturm und Hagel hinausgehen. Dazu zählen vor allem Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung.

Diese Gefahren sind nur über den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung abgesichert, den du zu deiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung hinzubuchst. Ohne diesen Baustein bleibst du auf einem Überschwemmungs- oder Starkregenschaden sitzen, und solche Schäden gehen schnell in die Zehntausende, bei einem vollgelaufenen Keller mit Heizungsanlage auch weit darüber hinaus.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur Häuser direkt am Fluss gefährdet sind. Tatsächlich entsteht ein großer Teil der Schäden durch Starkregen, und der kann überall niedergehen, auch an Hanglagen und in Orten ohne Gewässer in der Nähe. Wenn das Wasser nicht schnell genug abfließt, läuft es in Keller und Erdgeschosse, unabhängig davon, ob ein Fluss in der Nähe ist.

Ist Starkregen im Elementarschutz enthalten?

Hier liegt der teuerste Denkfehler, und er betrifft ausgerechnet die häufigste Schadenursache. Viele gehen davon aus: Elementarschutz eingeschlossen, also ist auch Starkregen abgedeckt. In der Praxis sehen wir immer wieder, dass genau das nicht stimmt.

Es gibt zwei Fallen. Die erste steckt in der Definition. Manche Bedingungen zahlen nur bei einer Überschwemmung im engen Sinne, wenn also Wasser sichtbar auf dem Grundstück steht. Dringt das Wasser bei Starkregen anders ein, ohne dass diese Definition erfüllt ist, greift die Deckung nicht. Die zweite Falle ist noch deutlicher: Bei einem erheblichen Teil der Tarife ist Starkregen gar nicht Teil des Elementarschutzes, sondern komplett ausgeschlossen oder muss gesondert eingeschlossen werden. Es gibt sogar Anbieter, die diesen Schutz überhaupt nicht anbieten.

Das Ergebnis erlebt man dann erst im Schadenfall: Der Keller ist vollgelaufen, der Kunde war überzeugt, elementarversichert zu sein, und die Versicherung lehnt unter Verweis auf genau diese Klausel ab. Deshalb sind auch die Preisunterschiede zwischen scheinbar gleichen Elementartarifen so groß. Elementarversichert zu sein bedeutet eben nicht automatisch, dass Überschwemmung durch Starkregen mit dabei ist, und Starkregen ist eine der häufigsten Ursachen überhaupt.

Für dich heißt das: Es reicht nicht zu wissen, dass du Elementarschutz hast. Entscheidend ist, ob Starkregen darin ausdrücklich und ohne einschränkende Definition eingeschlossen ist. Genau das steht nicht im Werbeprospekt, sondern im Bedingungswerk.

Wie hoch ist das Risiko bei uns in Limburg-Weilburg?

Höher, als viele denken. Die Stadt Limburg selbst stuft ihr Hochwasserrisiko wegen der Lage an gleich drei Gewässern als hoch ein: an der Lahn, am Elbbach und am Emsbach. Nicht ohne Grund gibt es am Pegel Limburg-Schleuse drei offizielle Meldestufen, und die Stadt hat einen eigenen Alarm- und Einsatzplan mit 29 Einzelmaßnahmen erarbeitet, dazu zwölf ergänzende bauliche Maßnahmen für rund 660.000 Euro. Solchen Aufwand betreibt eine Kommune nicht für ein theoretisches Risiko.

Wie real das ist, hat zuletzt das Hochwasser im Januar 2023 gezeigt, als nach tagelangem Dauerregen die Flüsse der Region über die Ufer traten. Besonders angespannt war die Lage in Runkel an der Lahn mit stundenlangem Feuerwehreinsatz, auch in Weilburg rückten die Kräfte aus, und in Hadamar sorgte der Elbbach für überschwemmte Straßen.

Und das ist nur die Fluss-Seite. Die zweite Gefahr trifft den ganzen Kreis unabhängig von der Nähe zu Lahn, Elbbach oder Emsbach: Starkregen kann in jedem Ort niedergehen, in Hanglagen genauso wie in einer Senke mitten im Wohngebiet. Wer also weiter vom Wasser weg wohnt und sich deshalb sicher fühlt, unterschätzt genau die Gefahr, die statistisch die meisten Schäden verursacht.

Kommt nicht bald eine Pflichtversicherung, die das regelt?

Über eine bundesweite Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird seit Jahren diskutiert, gerade nach den großen Überschwemmungen der vergangenen Jahre. Beschlossen und in Kraft ist eine solche Pflicht aber weiterhin nicht. Der Verbraucherschutz weist regelmäßig darauf hin, dass eine flächendeckende, nachhaltige Absicherung gegen Naturgefahren nach wie vor auf sich warten lässt.

Für dich heißt das ganz praktisch: Du kannst nicht darauf warten, dass der Staat das Problem löst. Bis eine mögliche Pflicht kommt, liegt die Verantwortung für den Schutz deines Hauses bei dir. Und selbst wenn eine Pflicht käme, würde sie bestehende Lücken nicht rückwirkend schließen.

Was das für dich konkret bedeutet

Prüfe zuerst, ob in deiner Wohngebäudeversicherung der Baustein Elementarschäden eingeschlossen ist. Steht dort nur Sturm und Hagel, fehlt dir der Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen. Das ist der häufigste blinde Fleck.

Schau dir zweitens deine Lage ehrlich an. Wohnst du in Gewässernähe, etwa an der Lahn oder einem ihrer Zuflüsse, oder in einer Senke oder Hanglage, ist das Risiko erhöht. Aber auch ohne diese Merkmale bleibt Starkregen ein Thema, dem kaum ein Standort ganz entgeht.

Denk drittens an den Zeitpunkt. Elementarschutz schließt man am besten ab, solange alles ruhig ist. Ist bereits ein Schaden eingetreten, wird die Absicherung schwieriger: Nach einem Elementarschaden nehmen manche Versicherer einen Kunden nur noch mit Risikozuschlag an, andere gar nicht mehr, und nur vereinzelt gibt es noch eine normale Annahme. Wer wartet, bis es einmal passiert ist, hat es beim nächsten Mal deutlich schwerer, überhaupt noch guten Schutz zu bekommen.

Der typische Fehler ist die Annahme, die Wohngebäudeversicherung decke ohnehin alles ab, was mit dem Haus passiert. Sie tut es nicht, und der Unterschied zeigt sich erst, wenn der Keller vollläuft.

Kurzer Abschluss

Ob dein Haus gegen Überschwemmung und Starkregen abgesichert ist, steht in deiner Wohngebäudeversicherung, meist unter dem Stichwort Elementarschäden oder erweiterte Naturgefahren. Wenn du unsicher bist, ob der Baustein enthalten ist oder ob deine Deckung zu deiner Lage passt, schauen wir gemeinsam drauf. Ein Termin ist in zwei Minuten gebucht. Jetzt unverbindlich prüfen lassen

 

 


Haufige Fragen:

Ist die Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung enthalten?

In der Regel nicht automatisch. Sie ist ein Zusatzbaustein, den du gesondert einschließen musst. Ohne ihn sind Überschwemmung, Starkregen und Rückstau nicht versichert, auch wenn Sturm und Hagel abgedeckt sind.

Brauche ich den Schutz auch, wenn ich nicht am Fluss wohne?

Ja, denn ein großer Teil der Schäden entsteht durch Starkregen, der überall niedergehen kann, auch an Hanglagen und in Orten ohne Gewässer. Auf die reine Flussnähe zu schauen, unterschätzt das Risiko.

Ist Starkregen automatisch im Elementarschutz enthalten?

Nicht unbedingt. In der Praxis ist Starkregen bei vielen Tarifen eingeschränkt definiert oder ganz ausgeschlossen, obwohl Elementarschutz besteht. Man sollte deshalb gezielt prüfen, ob Überschwemmung durch Starkregen ausdrücklich eingeschlossen ist, denn es ist eine der häufigsten Schadenursachen.

Was kostet ein Elementarschaden im Ernstfall?

Das hängt vom Schaden ab, ein vollgelaufener Keller mit beschädigter Heizungs- und Elektroanlage kann schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Ohne den passenden Baustein trägst du diese Kosten selbst.

Kann ich den Schutz auch nach einem Schaden noch abschließen?

Das wird schwierig. Nach einem Elementarschaden nehmen manche Versicherer nur noch mit Risikozuschlag an, andere gar nicht mehr, und nur vereinzelt gibt es eine normale Annahme. Deshalb sollte der Abschluss erfolgen, solange noch kein Schaden vorliegt.

Kommt die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden?

Diskutiert wird sie seit Jahren, beschlossen ist sie bislang nicht. Verlassen sollte man sich darauf nicht, denn bis dahin und auch danach bleibt der eigene Schutz die sicherste Lösung.


Stand: 2. September 2026. Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bund der Versicherten (BdV), Verbraucherzentrale, Stadt Limburg an der Lahn (Hochwasserschutz, Pegel Limburg-Schleuse), Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.