In der Nacht zum Montag sind Täter mit einem gestohlenen Auto in das Schaufenster eines Juweliergeschäfts in der Limburger Innenstadt gefahren und haben Schmuck aus den Auslagen entwendet. Bei so einem Schaden greifen mehrere Versicherungen ineinander, und genau an den Übergängen entstehen die teuren Lücken. Ein guter Anlass, die eigene Absicherung einmal gegenzuchecken.
Die Ware. Gestohlene und beschädigte Ware ersetzt die Inhaltsversicherung, sofern Einbruchdiebstahl eingeschlossen ist. Entscheidend ist dabei weniger, wo die Ware in der Nacht lag, sondern ob die Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen zum tatsächlichen Bestand passen und ob sich dieser Bestand im Schadenfall belegen lässt. Ein Vertrag von vor einigen Jahren kennt die heutigen Warenwerte nicht, und was nicht dokumentiert oder dem Versicherer gemeldet ist, wird im Zweifel auch nicht voll ersetzt. Dazu kommen vertraglich vereinbarte Sicherungen, die eingehalten sein müssen, die Anforderungen dafür sind von Police zu Police sehr unterschiedlich.
Das Gebäude. Die zerstörte Schaufensterfront ist kein Fall für die Inhaltsversicherung, sondern für die Gebäudeversicherung oder eine separate Glasversicherung. Wer als Mieter im Laden sitzt, sollte wissen, was der Mietvertrag dazu regelt und wessen Police hier zuständig ist. Genau an dieser Schnittstelle wird nach einem Schaden am häufigsten gestritten.
Die Schließzeit. Zerstörte Front, Spurensicherung, Handwerker: Ein Geschäft kann nach so einer Tat Tage oder Wochen beeinträchtigt sein. Laufende Kosten und entgangener Gewinn in dieser Zeit sind der Job der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie fehlt in vielen Gewerbeverträgen oder ist zu knapp bemessen, dabei ist die Schließzeit bei kleinen Betrieben oft teurer als der gestohlene Bestand.
Der typische Fehler ist, nur an die gestohlene Ware zu denken. Die meisten existenzbedrohenden Lücken stecken in der Schließzeit und in Summen, die mit dem Betrieb nicht mitgewachsen sind.
Diese drei Fragen beantwortet dein Versicherungsordner nicht immer auf den ersten Blick. Aber sie sind der richtige Anlass, ihn mal wieder aufzuschlagen. Zehn Minuten, die im Ernstfall über sehr viel Geld entscheiden.
Ja. Für die Inhaltsversicherung zählt der nachgewiesene Einbruchdiebstahl, nicht die Ergreifung der Täter. Wichtig sind die sofortige Anzeige bei der Polizei und eine Aufstellung der entwendeten Ware, idealerweise mit Belegen aus der Warenwirtschaft.
Grundsätzlich ist die Gebäudesubstanz Sache des Eigentümers und seiner Gebäudeversicherung. Je nach Mietvertrag können Glasschäden aber auf den Mieter übertragen sein, dann braucht es eine eigene Glasversicherung. Das sollte man klären, bevor etwas passiert.
Vor allem an der Nachvollziehbarkeit. Wer eine aktuelle Inventur oder Warenwirtschaft führt, größere Anschaffungen belegen kann und dem Versicherer neue Werte gemeldet hat, ist im Schadenfall in einer ganz anderen Position. Der beste Tresor nützt wenig, wenn sich hinterher nicht belegen lässt, was gestohlen wurde. Daneben müssen die vertraglich vereinbarten Sicherungen eingehalten sein.
Stand: 11. August 2026. Quellen: Polizeipräsidium Westhessen, hessenschau. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.